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Januar 21, 2012

Selbständigkeit statt abhängiger Job: Gründungszuschuss

Filed under: Arbeitsagentur,Gesetze @ 12:38 pm
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Selbständigkeit ist für viele Menschen, die keinen Job finden eine Alternative. Wer eine gute Idee hat und seine Pläne durch einen stimmigen Businessplan darstellen kann, hat Chancen auf einen Gründerzuschuss.

Auch wenn die Konjunktur ja in Deutschland anscheinend boomt, die Arbeitslosenzahlen zurückgehen, sehen sich nicht alle in der glücklichen Lage, einen Job zu haben. Viele sind nach wie vor arbeitslos und das schon lange. Für einige von Ihnen wäre der Schritt in die Selbständigkeit eine Alternative.

Es gibt zwar keine Ich-AG mehr, dafür aber – wenn man Glück hat – noch immer einen Gründerzuschuss. Bis Ende 2011 war die Genehmigung eines Gründerzuschusses eine “Muss-Leistung”, wenn ein Arbeitsloser diesen für seine Selbständigkeit beantragt hat. Seit 2012 ist das leider nicht mehr so. Seit Anfang des Jahres liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters der Arbeitsagentur, ob ein Gründungszuschuss gewährt wird.

Worauf stützen die Sachbearbeiter ihr “ja” oder “nein” zur Gewährung des Gründerzuschusses

Seitdem die Gewährung des Gründerzuschusses nur noch eine “Kann-Leistung” ist, ist die Bewertung der Aussicht auf Erfolg der Selbständigkeit, die eine fachliche Stelle abgeben muss, das Hauptkriterium, die ein Sachbearbeiter bei der Bewertung zugrunde legt.

Ein Steuerberater oder auch die IHK geben aufgrund eines eingereichten Businessplans eine Prognose ab über die Erfolgsaussichten der geplanten Selbständigkeit. Auch die persönliche Eignung des Antragstellers wird vom Sachbearbeiter der Arbeitsagentur bewertet.

Für wen sind die Gründungszuschüsse vorgesehen

Beantragen können einen Gründungszuschuss Arbeitslose, die noch wenigstens 150 Tage lang einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Wer in einem versicherungspflichtigen Job angestellt ist und sich mit Hilfe eines Gründungszuschusses selbständig machen möchte, muss sich also wenigstens für einen Tag arbeitslos melden und dann erst den Antrag auf Gründungszuschuss stellen.

Die Aussicht auf Erfolg sollte aber vorher unbedingt geklärt werden, sonst steht der Antragsteller ohne Job und ohne Geld da und muss seine Existenz ohne finanzielle Hilfe schaffen.

In welcher Höhe wird ein Gründungszuschuss bezahlt

Sechs Monate lang erhält der Existenzgründer monatlich eine Summe, die sich aus seinem bisherigen ALG I plus einer Festpauschale von 300 Euro zusammensetzt. Die Pauschale wird ausbezahlt, um die sozialen Abgaben leichter finanzieren zu können.

Nach Ablauf der sechs Monate erhält der Antragsteller weitere neun Monate lang die Pauschale von 300 Euro. Er muss diesen aber erneut beantragen.

Tipp für Existenzgründer:

Es gibt nur einen festgelegten Topf mit Fördergeldern pro Jahr. Es kann sinnvoll sein, seine Pläne am Jahresanfang in die Tat umzusetzen.

Viele weitere das Berufsleben betreffende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales.



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