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         Jobs und Arbeitsverhältnisse

Archive for Gesetze

Dezember 25, 2010

Arbeitsplatz in der Schweiz

Filed under: Arbeitsagentur,Gesetze @ 12:23 pm
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Unser südliches Nachbarland, die Schweiz kommt ins Gespräch, wenn es darum geht, im Ausland arbeiten zu wollen, ohne eine neue Sprache lernen zu müssen. Auch Österreich kommt natürlich in Frage. Das soll dann ein anderes Thema werden.

Ich selbst wohne direkt an der Grenze zur Schweiz und hatte auch schon einen Arbeitsplatz in der Schweiz, leider hat die Firma Konkurs gemacht. Ja, auch das gibt es in der Schweiz. (Der Chef war ein Deutscher..)

Eines steht ganz sicher fest und das weiß ich aus eigener Erfahrung und auch von Bekannten und Freunden, die einen Arbeitsplatz in der Schweiz haben, man verdient dort viel mehr Geld als in Deutschland.

Für deutsche Grenzgänger ist ein Arbeitsplatz in der Schweiz geradezu ideal. In der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben. Das bringt einen echten finanziellen Mehrwert.

Wer allerdings einen Arbeitsplatz in der Schweiz sucht, muss wissen, dass das Leben in der Schweiz sehr viel teurer ist als in Deutschland. Man muss mit einem Mehraufwand für Lebenshaltungskosten von einem Drittel rechnen.  Mit einem deutschen Gehalt, hätte man u.U. Probleme, in der Schweiz zu überleben.

Grundsätzlich kann sich Jeder auf ein Stellenanzeigen in der Schweiz bewerben. Natürlich wird auch in der Schweiz derjenige die besten Chancen haben, der eine gute Ausbildung absolviert hat.

Hilfskräfte fürs Hotel- und Gaststättengewerbe sind immer gesucht. Ein Job in dieser Branche wäre zumindest ein Sprungbrett vielleicht zu einem noch besseren Arbeitsplatz in der Schweiz.

Die ganzen gesetzlichen Bestimmungen, die Sie kennen müssen,  finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit.  Und hier finden Sie eine Seite, auf der der europass Lebenslauf beschrieben wird. Die Formatvorlage gibt es in 26 Sprachen.

Dezember 14, 2010

Freiwilliges Soziales Jahr

Filed under: Arbeitsagentur,Gesetze @ 12:08 pm
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An der Möglichkeit des “Freiwilligen Sozialen Jahrs” oder auch des “Freiwilligen Ökologischen Jahrs” ändert sich offenbar nichts. Es hätte ja sein können, dass durch die Abschaffung der Bundeswehr auch für FSJ und FÖJ Konsequenzen gezogen werden.

Ich habe diesbezüglich aber keine Infos gefunden. Auch die Agentur für Arbeit beschäftigt sich auf ihrer Homepage immer noch mit dem Thema “Freiwilliges Soziales Jahr”.

Junge Leute, die sich für das Freiwillige Soziale Jahr interessieren, müssen die Schule abgeschlossen haben und dürfen nicht älter sein als 27 Jahre.

Meist werden diese 12 Monate von Einrichtungen des Gemeinwohls oder karitativen Einrichtungen angeboten. Jugendliche haben dadurch die Möglichkeit herauszufinden, ob ein späterer Beruf auf diesem Gebiet Spaß machen würde.

Junge Leute, die sich nach der Ableistung des Freiwilligen Sozialen Jahrs auf Stellenanzeigen im sozialen Bereich bewerben, haben sicher höhere Chancen als andere.

Neben den klassischen sozialen Berufen ist auch ein Einsatz im Freiwilligen Sozialen Jahr möglich bei den Denkmalpflege oder in einem sonstigen kulturellen Bereich.

Wie ist die Vergütung bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr

Die Höhe der Vergütung für das Taschengeld, Verpflegung und – falls notwendig – Unterkunft ist sehr unterschiedlich und muss von Träger zu Träger individuell geklärt werden. Fest steht aber, dass Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie unter 25 Jahre alt sind.

Wo kann ein Freiwilliges Soziales Jahr abgeleistet werden:

Hier ein paar klassische Beispiele:

  • Behindertenwerkstatt
  • Sportverein
  • Kirchengemeinde
  • Förderschule
  • Krankenhaus
  • Altenheim
  • Kindergarten
  • Jugendfeuerwehr

Hier gibt es weitere Informationen über das Freiwillige Soziale Jahr.

Dezember 4, 2010

Arbeiten als Student

Filed under: Gesetze @ 12:46 pm
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Im allgemeinen arbeiten Studenten während der Semesterferien, um ihr Studium zu finanzieren oder finanziell flexibler zu werden. Klassische Studentenjobs sind bezahlte Werks-Praktika, die es ermöglichen, in den künftigen Beruf hinein zu schnuppern.

Meist aus finanziellen Gründen suchen sich Studenten aber auch regelmäßig Jobs fürs Wochenende, die mit dem künftigen Beruf gar nichts zu tun haben. Meist verdienen sich Studenten Geld dazu als Taxifahrer, Bedienung, Kellner, Nachhilfelehrer oder Barkeeper.

Es ist oft nicht klar, wie so ein Studentenjob rechtlich zu sehen ist. Bei einem Minijob oder 400-Euro Job ist die Regelung überall gleich. Werkstudenten sind bis 400 Euro von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit. Zweimal im Jahr dürfen Studenten mehr als 400 Euro verdienen.

Weihnachts- und Urlaubsgeld müssen leider anteilig auf die angefallenen Arbeitsmonate angerechnet werden. Eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit gibt es nicht. Eine Nachfrage beim Finanzamt hilft hier weiter.

Wenn ein Arbeitsplatz keine 400 Euro einbringt, darf ein Student auch mehrere Jobs annehmen, die allerdings in der Summe dann nicht über der Minijob-Grenze liegen dürfen.

Wenn sich die jeweiligen Arbeitgeber mit der steuerlichen Materie nicht auskennen, sollte sich der Student unbedingt selbst informieren, um rechtlich nichts falsch zu machen. Nichts ist schlimmer, als wenn im Nachhinein Steuern oder Sozialabgaben bezahlt werden müssen.

Jeder Student kann übrigens beim Finanzamt eine Befreiung der Lohnsteuer beantragen und sollte diese seinem Arbeitgeber vorlegen. Macht er das nicht, werden 16% der Verdienstes an das Finanzamt angeführt.

Klar, Geld verdienen ist wichtig für Studenten, aber man muss unbedingt die Regeln kennen.

Hier findest du auch Infos über deine Rechte als Student

November 23, 2010

Rechte von Minijobbern

Filed under: Gesetze @ 12:01 pm
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Sogenannte Mini Jobber, also Leute mit einem 400 Euro Job, haben mehr Recht als oft bekannt. Wichtig ist es, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag gemacht wird, damit man nicht in Beweisnot gerät.

Folgende Rechte hat ein Minijobber im Fall von Krankheit

Es besteht Anspruch auf Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang. Das Arbeitsverhältnis muss allerdings bereits vier Wochen lang bestehen. Der Minijobber (400 Euro Jobs) muss aber eine Krankmeldung vorlegen.

Minijobber und Krankengeld

Nach den ersten sechs Wochen ist leider Schluss mit Krankengeld. Ab dem 43. Tag der Krankheit muss der Arbeitgeber keine Leistungen mehr erbringen. Auch die Krankenkasse bezahlt nichts.

Minijobber und Urlaub und Feiertag

Genauso wie jeder andere Arbeitnehmer, haben auch Minijobber Urlaubsanspruch. Auch ohne Arbeitsleistung muss hier während dem Urlaub der Lohn weiterbezahlt werden. Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, muss auch dieser an den Minijobber ausbezahlt werden. Der Tag muss keinesfalls nachgearbeitet werden.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Minijobber

Wenn es in der Firma üblich ist, erhalten Minijobber ebenfalls anteilmäßig Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Beträgt die normale Arbeitszeit in einem Betrieb z.B. 40 Stunden, dann erhält der Minijobber, der in der Woche nur 10 Stunden arbeitet 25 %.

Bei einem Urlaubsgeld von 1000 Euro für einen Hautarbeitnehmer bedeutet es im Fall des Minijobbers bei diesem Beispiel, dass er 250 Euro erhält.

Sozialabgaben für Minijobber

Minijobber bezahlen grundsätzlich keine Sozialabgaben, auch nicht anteilig.

Hier auf dieser Seite eines Rechtsanwalts erfahren Sie noch mehr Einzelheiten über die Reche von Minijobbern.

November 19, 2010

Regelsätze bei Hartz IV

Filed under: Gesetze @ 12:27 pm
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Nichts wird so heiß diskutiert wie die Höhe des Regelsatzes für Hartz IV Empfängern. Wie Sie wissen gab es ja kürzlich eine Erhöhung um 5 Euro. Viele Menschen glauben auch, dass es sich nicht mehr lohnt, Arbeit zu finden, wenn man doch von Hartz IV leben kann.

Sicher kann man von Hartz IV leben. Es ist aber eigentlich nur ein Überleben ohne jegliche Höhepunkte. Menschen, die das Glück haben, über Stellenanzeigen oder Jobbörsen einen Job bekommen zu haben, sollten sich freuen. Auch wenn dieser Job vielleicht nicht besonders gut bezahlt ist, er bringt vermutlich mehr Geld in die Kasse als der Regelsatz für Hartz IV Empfänger.

Finden Sie das erstrebenswert?

Regelsätze

  • Hartz IV: Nahrungsmittel und Getränke: 128,46 Euro
  • Nahrungsmittel 112,12 Euro – Getränke 13,35 Euro – Mineralwasser als Ersatz für alkoholische Getränke: 2,99 Euro Euro
  • Hartz IV Wohnen, Energie und Strom: 30,24 Euro
  • Reparaturen: 1,92 Euro – Strom Mieter: 26,80 Euro – Strom Eigentümer: 1,32 Euro
  • Hartz IV Freizeit, Unterhaltung und Kultur: 39,96 Euro
  • Radio und CD: 0,85 Euro – Fernseher und Video: 2,24 Euro – EDV-Software, Datenträger: 6,03 Euro – Hobby, Erholung: 3,98 Euro – Sport: 3,16 Euro – Kultur: 4,52 Euro – Ausleihgebühr: 0,85 Euro – Zeitungen und Bücher: 11,67 Euro – Sonstige Güter: 5,00 Euro – Unterricht und Kurse: 1,61 Euro
  • Hartz IV Gesundheitspflege: 15,55 Euro
  • Arzneimittel: 10,65 Euro – therapeutische Mittel: 2,26 Euro – Praxisgebühren: 2,64 Euro
  • Hartz IV Verkehr: 22,78 Euro
  • Fahrräder und Zubehör: 0,96 Euro – Wartung, Reparatur: 0,57 Euro – Fahrkarten,Taxi usw.: 20,41 Euro
  • Hartz IV Bildung: 1,39 Euro
  • Bildungsangebote 1,39 Euro
  • Hartz IV Haushalt: 27,41 Euro
  • Möbel: 10,11 Euro – Teppiche und Beläge: 1,20 Euro – größere Haushaltsgeräte: 1,44 Euro – kleine Haushaltsgeräte: 1,62 Euro  Heimtextilien: 2,35 Euro – Geschirr: 2,04 Euro – Motor-Werkzeuge: 0,22 Euro – sonstige Güter: 5,45 Euro
  • Hartz IV Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro
  • Telefon und Fax: 1,17 Euro – Post: 3,46 Euro – Internet: 2,28 Euro –Telefonanschluss: 25,05 Euro
  • Hartz IV: Beherbergung und Gaststätten: 7,16 Euro
  • Restaurants: 5,99 Euro – Kantinen 1,17 Euro
  • Hartz IV: Sonstiges: 26,50 Euro
  • Haare, Rasieren, Toilette: 9,73 Euro – Finanzdienstleistungen: 1,98 Euro, Mitgliedsbeitrag: 1,34 Euro – Schmuck und Uhren: 0,59 Euro – Friseur: 6,81 Euro – Körperpflege: 2,37 Euro – Sonstiges: 0,25 Euro
  • Hartz IV: Kleidung und Schuhe: 30,40 Euro
  • Herrenkleidung: 4,42 Euro – Damenkleidung: 14,81 Euro – Strumpfwaren: 1,28 Euro – Stoffe und Zubehör: 1,97 Euro  – Schuhe Herren: 1,81 Euro – Schuhe Damen: 5,12 Euro – Schuhzubehör: 0,17 Euro – Änderung, Reparatur: 0,82 Euro

Mir fehlen die Worte zu diesen Regelsätzen bei Hartz IV. Lesen Sie hier weitere Details zu den Regelsätzen bei Hartz IV.

November 12, 2010

Wege zum Berufsabschluss

Filed under: Arbeitsagentur,Gesetze @ 12:35 pm
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Es heißt ja, viele Wege führen nach Rom. Zu einem Berufsabschluss führen immerhin auch drei Wege, die ich heute kurz skizzieren möchte. Die erste Entscheidung, die ein Schulabgänger treffen sollte, ist aber das Berufsziel. Wie er dorthin kommt, sollte dann egal sein.

Manche Schüler haben keine Lust, weiter auf die Schule zu gehen. Wenn es die Ausbildung aber erfordert, nützt alles nichts. Es wäre aber falsch, deshalb einen anderen Beruf zu wählen, nur um die Schule zu umgehen.

Vielleicht habt ihr über einen Ferienjob schon mal in einen Beruf hinein geschnuppert. Hat’s Spaß gemacht, bleibt bitte dran.

Folgende drei Möglichkeiten für einen Berufsabschluss habt ihr Schulabgänger

1. Berufsabschluss über die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule

Das ist eigentlich auch die gängigste Möglichkeit. Diese Ausbildung nennt sich duale Ausbildung. Das ganze Praxiswissen erlernt man in der Lehrfirma und die passende Theorie in der Berufsschule. Die Lehre dauert meist zwei bis 3,5 Jahre. Auszubildende bekommen ein monatliches Gehalt

Folgende Berufsabschlüsse können z.B. über das duale System gemacht werden:

  • Büro- oder Industriekaufmann
  • Rechtsanwaltsgehilfen
  • technischer Zeichner
  • Elektriker, Friseurinnen – also alle Handwerksberufe

2. Berufsabschluss über die Berufsfachschule

Da es hier kein Gehalt gibt, kann man versuchen, vom Staat eine Unterstützung zu bekommen. Das BAföG ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und wird nur auf Antrag gewährt. Oft gibt es neben der Berufsschule mehrwöchige Praktika. Die Ausbildung dauert zwischen einem und 3 Jahre.

Folgende Berufsabschlüsse können über die Berufsfachschule gemacht werden

  • meist Assistenzberufe im medizinischen oder kaufmännischen Bereich
  • Gesundheitsberufe
  • Fremdsprachenberufe

3. Berufsabschluss als Beamter

Es gibt vier Möglichkeiten:

  1. Hauptschulabschluss reicht für den einfachen Dienst
  2. der mittlere Dienst erfordert mittlere Reife
  3. Fach Abi für den gehobenen Dienst
  4. zum höheren Dienst dauert es länger. Voraussetzung ist ein Studium bis zum Master Abschluss. Daran anschließend wird noch ein 2-jähriger Vorbereitungsdienst gefordert.

Alles weitere, was Du über die Wege zum Berufsabschluss wissen musst, findest Du hier.

November 5, 2010

Irrtum über Arbeitsmarkt und Abeitslose

Filed under: Arbeitsagentur,Gesetze @ 12:25 pm
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Sie haben auch die Diskussionen verfolgt über die neuen Zahlen zum Arbeitsmarkt? Angeblich ist ja die Arbeitslosenquote so niedrig wie seit Jahren nicht mehr. Manche zweifeln an den Zahlen, halten sie für “verschönt” oder “geschönt”. Wirklich dahinter blicken können wir sicher nicht

Im Oktober 1992 lagen die Zahlen bei 2,928 Millionen, im Oktober 2010 bei 2,945 Millionen Arbeitslosen. 2,9 Millionen Menschen, die weder über die Agentur für Arbeit, noch über Jobbörsen noch über Stellenangebote eine Arbeit finden.

Ich habe in diesem Zusammenhang in meiner Heimatzeitung, dem Südkurier, einen Bericht über die “Irrtümer zur Arbeit” gefunden. Diese Thesen finde ich ganz interessant und möchte Sie Ihnen auszugsweise mitteilen.

1. Irrtum: Wir sind der Meinung, dass die guten Zahlen nur auf dem Papier stehen.

  • Antwort: Heute seien die Statistiken weniger geschminkt als vor 10 Jahren. Hunderttausende von Sozialhilfeempfängern sind durch die Hartz IV Reform nun wieder in der Statistik enthalten. Früher haben auch die ABM Maßnahmen die Arbeitslosen versteckt. Das ist heute deutlich seltener

2. Irrtum: Vollbeschäftigung bedeutet, dass alle Menschen bis 65 Jahre arbeiten können

  • Antwort: Volkswirtschaftlich gesehen ist dies nicht richtig.  Es gilt auch als Vollbeschäftigung, wenn eine geringe Quote von Arbeitslosen vorhanden ist. Je mobiler wir Menschen werden, umso eher ist es möglich, dass es immer wieder sein kann, dass jemand mehrere Monate ohne Arbeit ist.

3. Irrtum: Die Arbeitslosigkeit geht nur deshalb zurück, weil es weniger Deutsche gibt

  • Antwort: Die Zahl der Arbeitsfähigen sinkt, dafür steigt die Zahl der Arbeitsstellen. 2011 werden 40,7 Millionen Arbeitsplätze erwartet.

4. Irrtum: Arbeitslose haben keinen Vorteil vom wirtschaftlichen Aufschwung

  • Korrekt ist, dass es Arbeitslose am schwersten haben, wieder eine Arbeit zu finden. Dennoch haben sich die Langzeitarbeitslosen zwischen 2004 und 2009 halbiert. Entgegen der allgemeinen Meinung ist es deshalb so, dass Langzeitarbeitslose mehr haben vom Aufschwung als Kurzzeitarbeitslose.

Hier die Prognose der Wirtschaft zum Thema Arbeitsmarkt und Arbeitslose.

Oktober 28, 2010

400 Euro Job

Filed under: Gesetze,Halbtags @ 12:01 pm
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Für viele Menschen ist ein Job auf 400 Euro Basis eine weitere Möglichkeit, das Loch im Geldbeutel zu stopfen, gerade dann, wenn es als Zweitjob dazu kommt. Manchmal ist der 400 Euro Job aber auch die einzige Einnahmequelle.

Diese sogenannten Mini Jobs bieten meist eine gewisse Freizügigkeit, was die Arbeitszeiten angeht, sodass auch Mütter mit Kleinkindern die Chance haben, etwas dazuzuverdienen.

Was viele nicht wissen, 400 Euro Jobs berechtigt für eine sechswöchige Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit.

Was noch weniger Arbeitnehmer wissen, ist die Tatsache, dass die Erhöhung des Lohnes um nur einen einzigen Euro, alles verändert. Aus dem 400 Euro Mini Job wird ein sogenannter Midi Job. Arbeitnehmer, die 401 Euro verdienen haben nach 12 monatiger Tätigkeit sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld und 78 Wochen Krankengeld.

Man muss bei einem 401 Euro Midi Job aber auch Sozialabgaben bezahlen, die derzeit etwa bei 43 Euro liegen würden. Steuern müssen aufgrund des geringen Betrages nur diejenigen bezahlen, die einen besserverdienenden Partner haben, weil dann die Verdienste addiert werden.

Ein Arbeitgeber müsste daran interessiert sein, aus dem 400 Euro Job einen 401 Midi Job zu machen. Schließlich bezahlt er dann monatlich ca. 40 Euro  weniger  bei den Abgaben. Man sollte hier Vor- und Nachteile genau abwägen.

Sprechen Sie einfach mal mit Ihrem Chef.

Auch hier können Sie sich über das Thema 400 Euro Job bzw. 401 Euro Job informieren.

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