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         Jobs und Arbeitsverhältnisse

Archive for Gesetze

Januar 21, 2012

Selbständigkeit statt abhängiger Job: Gründungszuschuss

Filed under: Arbeitsagentur,Gesetze @ 12:38 pm
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Selbständigkeit ist für viele Menschen, die keinen Job finden eine Alternative. Wer eine gute Idee hat und seine Pläne durch einen stimmigen Businessplan darstellen kann, hat Chancen auf einen Gründerzuschuss.

Auch wenn die Konjunktur ja in Deutschland anscheinend boomt, die Arbeitslosenzahlen zurückgehen, sehen sich nicht alle in der glücklichen Lage, einen Job zu haben. Viele sind nach wie vor arbeitslos und das schon lange. Für einige von Ihnen wäre der Schritt in die Selbständigkeit eine Alternative.

Es gibt zwar keine Ich-AG mehr, dafür aber – wenn man Glück hat – noch immer einen Gründerzuschuss. Bis Ende 2011 war die Genehmigung eines Gründerzuschusses eine “Muss-Leistung”, wenn ein Arbeitsloser diesen für seine Selbständigkeit beantragt hat. Seit 2012 ist das leider nicht mehr so. Seit Anfang des Jahres liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters der Arbeitsagentur, ob ein Gründungszuschuss gewährt wird. (more…)

Dezember 18, 2011

Praktikanten | Pflichte | Rechte | Arbeitszeit

Filed under: Gesetze @ 12:39 pm
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In der heutigen Zeit wird es immer üblicher, dass junge Menschen vor dem Berufseinstieg zunächst ein Praktikum absolvieren möchten, um den Berufsalltag der Branche besser kennen zu lernen. Auch ein Praktikant hat Rechte.

Ein Praktikant hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Arbeitgeber dürfen diese nicht als billige Arbeitskräfte missbrauchen sondern ihnen den gewünschten Einblick in die Arbeitswelt bieten. Kaffeekochen und Einkaufen für die Belegschaft gehören hier nicht dazu.

Optimal ist es, wenn ein Arbeitgeber mit dem Praktikanten einen Vertrag abschließt, auch wenn er nicht dazu verpflichtet ist. In diesem Praktikantenvertrag sollte die Arbeitszeit, der Ablauf des Praktikums und die Bezahlung klar geregelt sein. (more…)

November 26, 2011

Bewerber | eigene Profile in Netzwerken überprüfen

Filed under: Ganztags,Gesetze @ 12:55 pm
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Wir sind heutzutage sehr gläsern durch das Internet. Die meisten von uns tummeln sich gerne im Internet auf sozialen Netzwerken wie Facebook, LinkedIn oder Xing und hinterlassen dort ihre Spuren. Vorsicht vor “Entgleisungen”.

Es kann hilfreich sein, wenn sich Bewerber auf Jobsuche ab und zu mal im Internet informieren, was man über sie findet. Denn genau das, was man selbst über sich findet, könnte auch der künftige Arbeitgeber entdecken. Das kann gewollt und auch gut sein, aber auch total peinlich. (more…)

Mai 24, 2011

Arbeitszeugnis: was darf nicht drin stehen

Filed under: Gesetze @ 12:39 pm
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Über Arbeitszeugnisse haben Sie hier nun schon ganz schön viel gelesen. Bisher ging es mehr um die Formulierungen und ihre Bedeutung. Darüber hinaus gibt es aber auch Informationen über Arbeitnehmer, die im Arbeitszeugnis nichts zu suchen haben.

Bei all diesen Informationen, die Sie hier über Zeugnisse und Zeugnissprache lesen, können Sie davon ausgehen, dass diese bekannt sind bei den Personalern der großen Firmen. Der künftige Personalchef versteht die im Arbeitszeugnis versteckten Botschaften des vorherigen Arbeitgebers. Je kleiner die Firma, ums so eher ist das nicht so.

Bevor Sie sich auf eine Stellenanzeige bewerben und all Ihre Zeugnisse wegschicken, sollten Sie diese vielleicht noch einmal durchlesen und nach negativen Botschaften durchsuchen.

Es gibt Informationen über Sie als Arbeitgeber, die in Ihrem Arbeitszeugnis nicht stehen dürfen/sollen

Das hat in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen

  • Ihr Gehalt
  • Gründe für die Kündigung
  • vorhandene Abmahnungen
  • Kranken- und Fehlzeiten
  • negative Beobachtungen
  • Alkoholabhängigkeit
  • Tätigkeit als Betriebsrat
  • Vorstrafen
  • Nebentätigkeiten
  • Ehrenämter
  • durch Kursiv- oder Fettdruck hervorgehobene Texte

Achtung: geheime Botschaften auf Arbeitszeugnis:

Entdecken Sie am Seitenrand einen schwarzen Punkt, will ihr derzeitiger Arbeitgeber ihrem künftigen Chef signalisieren, dass Sie sich in der Gewerkschaft engagieren.

Sind Sie Mitglied in einer linksgerichteten Organisation, könnten Sie in Ihrem Arbeitszeugnis am Seitenrand einen Strich finden, der dort eigentlich nicht hingehört.

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Zeugnis erhalten und nicht sicher sind, was die einzelnen Formulierungen aussagen, lohnt sich eine Googlesuche nach dem entsprechenden Begriff oder der Besuch bei einem Rechtsanwalt.

Niemand muss sein Arbeitszeugnis stillschweigend hinnehmen, wenn er dadurch künftige Nachteile vermutet.

Viele weiterführende Informationen finden Sie auch auf dieser interessanten Webseite, die sich auf Bewerbungsberatung spezialisiert hat.

Mai 17, 2011

Zeugnissprache: zwischen den Zeilen lesen

Filed under: Gesetze,Uncategorized @ 12:07 pm
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Heute soll es nochmal ausführlich um die gängige Zeugnissprache gehen, um das zu verstehen, was zwischen den Zeilen zu lesen ist. Manchmal hören sich die Formulierungen in den Texten doch ganz gut an, und trotzdem ist die Aussage negativ.

Über die Zeugnissprache und ihre Bedeutung in Sachen

  • Aktivität
  • Allgemein
  • Fachwissen
  • Auftreten
  • Kontaktpflege
  • Ausdauer
  • Fleiß

wurde hier schon geschrieben.

Ein paar ganz wichtige Punkte fehlen noch. Die lesen Sie heute. Schauen Sie sich diesbezüglich ihre (more…)

Mai 3, 2011

Arbeitszeugnis: was bedeutet der Text

Filed under: Gesetze @ 12:29 pm
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Wie schon im letzten Artikel geschrieben, gibt es viele Fallen in einem Arbeitszeugnis. Jemand, der das Gefühl hat, dass das Zeugnis ihn ungünstig oder ungerecht beschreibt, sollte mit seinem Arbeitgeber sprechen.

Eine Einspruchsfrist gegen ein Arbeitszeugnis ist auch noch bis zu 10 Monate nach dem Ausscheiden aus einer Firma möglich. Die relativ gängige – negative – Formulierung ..”stets bemüht, die ihm gestellten Aufgaben zu erfüllen” ließen Richter beispielsweise nicht zu. Dazu gibt es ein Aktenzeichen des Arbeitsgerichts Neubrandenburg: 1 Ca 1579/02.

Hier wieder ein paar Beispiele, was die Formulierungen im Arbeitszeugnis bedeuten, die Ihnen möglicherweise den Einstieg in einen neuen Job verbauen könnten.

Arbeitszeugnis: Beurteilung des Arbeitnehmers allgemein

  • .. war ein gewissenhafter Mitarbeiter = unbrauchbarer Mitarbeiter, der nur anwesend war
  • .. Aufgaben zur vollen Zufriedenheit erledigt = das ist höchstens die Note “befriedigend”
  • .. war pünktlich und fleißig = dafür aber offenbar unehrlich
  • .. trug dazu bei, das Betriebsklima zu verbessern = könnte auf ein Alkoholproblem hinweisen
  • .. Einfühlungsvermögen für die Anliegen der Belegschaft = suchte Sexkontakte in der Firma
  • .. Verhalten zu Kollegen und Vorgesetzten war vorbildlich = da hier die Kollegen zuerst genannt werden bedeutet dies “arbeitet mittelmäßig”
  • .. war unter den Kollegen als toleranter Mitarbeiter bekannt = hatte Probleme mit seinen Vorgesetzten

Arbeitszeugnis: Beurteilung der Aktivität des Arbeitnehmers

  • .. ging alle Aufgaben mit Elan an und löste sie selbständig = gute Bewertung
  • .. hatte ausgezeichnete Ideen  = sehr gute Bewertung
  • .. ergriff selbständig alle notwendigen Maßnahmen = sehr gute Bewertung
  • .. führte übertragene Aufgaben aus = das ist höchstens eine befriedigende Bewertung
  • .. führte Aufgaben unter Anleitung aus = das ist ungenügend

Man sollte in seinem Arbeitszeugnis auch darauf achten, dass keine Negativbegriffe verneint werden.

Achten Sie bei Ihrem Arbeitszeugnis darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen ein individuelles Zeugnis ausstellt und nicht Texte verwendet, die auf jeden zutreffen könnten, wie beispielsweise bei einem Horoskop.

In diesem Artikel finden Sie weitere Tipps, worauf bei einem Arbeitszeugnis geachtet werden muss.

April 27, 2011

Arbeitszeugnis: was bedeutet es

Filed under: Ganztags,Gesetze @ 12:52 pm
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Wir alle wissen längst, dass es bestimmte Ausdrucksweisen in Zeugnissen gibt, die einem künftigen Arbeitgeber sehr viel über seinen neuen Bewerber erzählen. Die Geheimsprache wird aber immer komplexer.

Ich habe kürzlich ein Buch bei einer Bekannten gesehen über die neue Zeugnissprache und habe es mir ausgeborgt und darüber zu schreiben. Sowohl der Personaler, der das Zeugnis verfasst als auch der,der es liest, muss inzwischen schon beinahe über ein Code-Wörterbuch verfügen, um zu wissen, was er schreibt bzw. liest.

Da das Arbeitszeugnis für den künftigen Job immens wichtig ist, sollte man sich mit der Zeugnissprache befassen.

Arbeitszeugnis: Beurteilung zum Fachwissen

  • ..hat ein jederzeit verfügbares und hervorragendes Fachwissen = sehr gute Bewertung
  • ..verfügt über ein erprobtes, sicheres Fachwissen = gute Bewertung
  • ..verfügt über das erforderliche Fachwissen = befriedigende Bewertung
  • ..verfügt über Fachwissen und setzt es ein = entspricht nicht den Anforderungen

Arbeitszeugnis: Beurteilung von Ausdauer und Fleiß

  • .. ausdauernd und belastbar, auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen = sehr gute Bewertung
  • ..gut belastbar und auch ausdauernd, selbst bei großem Termindruck = gute Bewertung
  • .. den Anforderungen gewachsen = mittelmäßig, im allgemeinen akzeptabel
  • .. arbeitete sehr genau und äußerst gewissenhaft = sehr gute Bewertung
  • .. zeigte Fleiß und war stets um Sorgfalt bemüht = schlampig und faul

Arbeitszeugnis: Beurteilung von Auftreten und Kontaktpflege

  • .. äußerst sicher im Auftreten und hervorragende Umgangsformen = bestmögliche Bewertung
  • .. stets korrekte Umgangsformen und natürliches, freies Auftreten = gute Bewertung
  • .. zurückhaltend, ruhig und anpassungsfähig = ein Mauerblümchen, auch die Kunden merkten die Unsicherheit
  • .. aufgrund seiner Aufgeschlossenheit bei allen Kollegen beliebt = gute Bewertung
  • .. nahm im allgemeinen am Geschehen im Kollegenkreis teil = war unbeliebt und entspricht keinesfalls den Erwartungen

Es gibt also eine ganze Menge Fallstricke in einem Zeugnis. Die Erfahrung zeigt, dass ein Personalchef – wenn das Verhältnis zum scheidenden Mitarbeiter gut ist – bezüglich des Zeugnis mit sich reden lässt. Mein Chef hat damals zu mir gesagt, ich solle doch mein Zeugnis selbst formulieren und ihm dann vorlegen.

So kann es auch gehen. Auf jeden Fall muss man sich ein schlechtes Zeugnis nicht gefallen lassen und notfalls vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen.

Auch dieser interessante Artikel gibt Aufschluss über die Sprache im Arbeitszeugnis.

März 19, 2011

Fernstudium: Vorteile

Filed under: Arbeitsagentur,Ganztags,Gesetze @ 12:12 pm
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In unserer heutigen Zeit hat der am meisten Erfolg, der bereit ist, sich immer weiterzubilden. Volkshochschulen und andere Einrichtungen bieten ein buntes Programm für jede Lebenslage und für jedes Wissensgebiet.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Fernstudium. Anders als die festen Termine in Volkshochschulkursen, kann hier jeder sein Tempo selbst bestimmen. Ohne eiserne Disziplin geht es hier aber nicht. Wer den Abschluss bei einer Fernakademie vorweisen kann, hat mit Sicherheit weit mehr Möglichkeiten, wenn er sich auf Stellenanzeigen bewirbt.

Weshalb ein Fernstudium lohnenswert ist

Ein Fernstudium ist risikolos testbar

Die meisten Fernlehrgänge können vorab bis zu einem Monat lang geprüft und getestet werden. In dieser Zeit erhält man Studienmaterial, aus dem meist eindeutig hervorgeht, wie das Studium aufgebaut ist. Kommt es nach der Sichtung des Materials nicht in Frage, entstehen keine Kosten.

Beim Fernstudium sind die Lernzeiten flexibel

Wie schon erwähnt, kann hier jeder selbst sein Tempo bestimmen und kann sich seinen individuellen Lernplan erstellen.

Das Lehrmaterial beim Fernstudium ist immer aktuell

Hier wird immer von Experten überprüft, ob das Lehrmaterial von Gesetzes wegen aktuell ist. Auch der neueste wissenschaftliche Stand der Unterlagen ist gewährleistet.

Betreuung beim Fernstudium

Die Betreuung durch die Fernakademien war immer gut. Es standen schon immer Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Im Zeitalter des Internet ist es natürlich noch einfacher geworden. Sehr viele Akademien haben spezielle Studienzentren online eingerichtet.

Kosten des Fernstudiums

Meist bezahlt man einen festgelegten monatlichen Beitrag und eine Prüfungsgebühr. Weitere Kosten fallen nicht an. Der finanzielle Aufwand ist so von vornherein einkalkulierbar.

Abschluss und Prüfung beim Fernstudium

Viele der Fernlehrgänge bieten einen staatlichen Abschluss an. Prüfungen hierzu finden oft zentral statt. Manche Fernstudien werden von der Agentur für Arbeit gefördert.

Auf dieser Homepage finden Sie mehr Argumente über Vor- und Nachteile eines Fernstudiums.

Februar 15, 2011

Arbeitszeugnis

Filed under: Gesetze @ 12:56 pm
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Jeder Arbeitnehmer empfindet es als normal, zum Ende seiner Beschäftigungszeit ein Arbeitszeugnis seines Arbeitgebers ausgehändigt zu bekommen. Wer sich erneut bewerben möchte, sollte ein Arbeitszeugnis vorweisen können.

Das Arbeitszeugnis dient nicht nur der Bewertung der Arbeitsleistung sondern auch als Nachweis für die Beschäftigung. Wer sich auf Stellenanzeigen bewirbt, muss dem evtl. künftigen Arbeitgeber die Arbeitszeugnisse seiner bisherigen Arbeitnehmer vorlegen können.

Der Inhalt des Arbeitszeugnisses muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein.

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis endet für den Arbeitnehmer drei Jahre nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Danach kann er kein Arbeitszeugnis mehr verlangen.

Man unterscheidet nach der Gewerbeordnung zwischen

  • einfaches Arbeitszeugnis
  • qualifiziertes Arbeitszeugnis

Im einfachen Arbeitszeugnis wird in erster Linie die Tätigkeit nachgewiesen, im qualifizierten Arbeitszeugnis auch die Leistung und das soziale Verhalten des Arbeitnehmers.

Meist erhält man automatische ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Stellt der Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis aus, muss der Arbeitnehmer das qualifizierte Arbeitszeugnis verlangen.

Er hat hier eine sogenannte Holschuld. Der Arbeitgeber ist im übrigen auch nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis per Post zu schicken. Wen der Weg zumutbar ist, kann es vom Arbeitnehmer verlangt werden, sein Zeugnis abzuholen.

Diese Dinge erscheinen alle selbstverständlich und werden in 90 Prozent der Fälle auch ohne irgendwelche Komplikationen vonstatten gehen. Es gibt aber auch Arbeitsverhältnisse, die nicht sehr harmonisch enden. Da kann es schon mal sein, dass man auf seine Rechte pochen oder sich belehren lassen muss.

Ein Arbeitnehmer hat das Recht, ein fehlerfreies Arbeitszeugnis zu bekommen. Es dürfen keine inhaltlichen Fehler vorhanden sein, aber auch keine Rechtschreibfehler. In so einem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, nachzubessern.

Hier widmet sich eine ganze Homepage dem Thema  Arbeitszeugnis.

Januar 1, 2011

Bewerbung frisieren: was geht hier

Filed under: Ganztags,Gesetze,Halbtags @ 12:54 pm
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So ziemlich Jeder würde gerne in seinem Lebenslauf das eine oder andere ändern. Es gibt teilweise Lücken oder sonstige Aussetzer, die nicht so gut aussehen bei einer Bewerbung.

Wie kann man sie frisieren, ohne richtig zu lügen.

Soll man schummeln? Am Datum “drehen”? Einfach etwas verschweigen? Schließlich möchte man in gutem Licht da stehen bei einem eventuell künftigen Arbeitgeber. Sogar Experten raten dazu, in manchen Fällen einfach mal “fünf gerade sein zu lassen”.

Allerdings darf man fehlende Zeiten nicht durch irgendwelche Angebereien “aufmotzen”. Zu viel Aufschneiden wird eher negativ bewertet. Man kann Daten aber leicht frisieren.

Die Art der “Schummelei” hängt mit der ausgeschriebenen Stelle in der Stellenanzeigen zusammen. Bei einem Handwerker, dessen Firma z.B. Konkurs anmelden musste, hat man mehr Verständnis als bei einer Person, die eine Führungsposition anstrebt.

Wie kann man die Bewerbung frisieren:

Angenommen, Sie haben das Studium abgebrochen, benutzen Sie nie Begriffe wie “abgebrochen”, “Abbruch” oder “kein Abschluss”. Geben Sie einfach die Daten an von wann bis wann Sie studiert haben.

Der Arbeitgeber wird vermutlich davon ausgehen, dass das Enddatum auch ein Abschlussdatum ist. Gerade rücken kann man das in einem persönlichen Gespräch.

Wie kann man die Bewerbung frisieren:

Angenommen, Sie waren eine längere Zeit arbeitslos und möchten dies nicht mitteilen. Sie könnten z.B. angeben, dass Sie in der “leeren” Zeit einen Traum verwirklich haben und mit Ihrer Frau oder Studienkollegin einen lang ersehnten Auslandsaufenthalt verwirklicht haben.

Wie kann man die Bewerbung frisieren.

Sollten bestimmte Fähigkeiten gefordert werden, die man noch nicht beherrscht, haben Sie möglicherweise dennoch eine Chance. Wenn diese Fähigkeit oder Fertigkeit in einem Kurs schnell erlernbar ist, besteht die Möglichkeit, diese Fähigkeit als vorhandenes Können anzugeben.

Aber auch hier nicht zu dick auftragen. Das kommt raus. Sie können nicht behaupten Bilanzbuchhalter zu sein, nur weil Sie möglicherweise in einem gerade beginnenden Kurs der Volkshochschule lernen, was T-Konten sind.

Wie kann man die Bewerbung frisieren

Was Sie niemals tun dürfen ist das Fälschen von Dokumenten wie Zeugnissen oder Titeln. Die Gefahr, dass dies herauskommt, ist sehr groß.

Hier lesen Sie noch mehr Tipps, wie man Lücken im Lebenslauf bei der Bewerbung leicht frisieren kann.

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